Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen

1. Fahrzeugübergabe

Der Mieter/Benutzer hat das Fahrzeug mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand nebst Wagenpapieren übernommen.

 

2. Nutzung

Die Vermietung/Überlassung erfolgt an den Mieter/Benutzer bzw. den Vertragsunterzeichner persönlich. Der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters/Überlassers bedürfen:

  • Die Überlassung des Fahrzeuges an Dritte
  • Fahrten außerhalb des Bundesgebietes

In keinem Fall gestattet ist eine Verwendung des Fahrzeuges

  • zur Vermietung an Dritte
  • zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen
  • zur Beförderung gefährlicher Güter
  • für Fahrten außerhalb Europas

(kein Versicherungsschutz)

 

3. Obhutspflicht

Der Mieter/Benutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln einschließlich der Wartungsfristen zu beachten. Der Mieter/Benutzer haftet für den über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß.

 

4. Verhalten im Schadensfall

Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, Beschädigung oder Defekt) verpflichtet sich der Mieter/Benutzer den Vermieter/Überlasser unverzüglich und umfassend zu unterreichten.

Zusätzlich gilt:

  1. Bei Unfällen hat der Bericht insbesondere Namen und Anschrift sämtlicher beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge zu enthalten. Der Mieter/Benutzer hat eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls zu veranlassen. Er ist nicht befugt, irgendwelche Anerkenntnisse zu Schulfragen abzugeben.
  2. Bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges sind unmittelbar alle erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter/Benutzer zu veranlassen.
  3. Ist das Fahrzeug defekt, erfolgt die Reparatur in Absprache mit dem Vermieter/Überlasser. Die Wahl der Reparaturwerkstätte trifft der Vermieter/Überlasser, der wahlweise berechtigt ist ein Ersatzfahrzeug zu stellen.

 

5. Rückgabe

Der Mieter/Benutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Ende der Mietzeit im selben Zustand wie bei der Übernahme einschließlich sämtlichem Zubehör und Fahrzeugpapieren am Ort der Übernahme zurückzugeben.

 

6. Zahlungsweise

Der Vermieter/Überlasser kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Entgeltes, mindestens jedoch 50% des Mietpreises verlangen. Der Rest ist bei Übernahme/Anmietung des Fahrzeuges bar zu entrichten.

 

7. Stornierung der Trike – Reservierung

Eine Stornierung der Trike-Reservierung durch den Mietkunden ist bis zu 4 Wochen (20 Werktage) vor Mietbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% des vereinbarten Mietpreises als Stornogebühr fällig.

 

8. Verspätete Rückgabe des Mietfahrzeuges

Bei einer verspäteten Rückgabe des Mietfahrzeugs erfolgt eine Nachberechnung des Mietpreises je angefangener Stunde mit 10,00 €. Max jedoch den gültigen Tagesmietpreis für die jeweilige Fahrzeugklasse.

 

9. Haftung des Vermieters/Überlassers

Der Vermieter/Überlasser und dessen Erfüllungsgehilfen haften – abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten – nur für grobes Verschulden (d. h. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) abdeckbar ist. Für bei Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus etwa entstehende Verluste oder Schäden haftet der Vermieter/Überlasser gleichfalls nur bei grobem Verschulden.

 

10. Haftung des Mieters/Benutzers

  1. Der Mieter/Benutzer haftet für alle Park- und Verkehrsüberschreitungen.
  2. Der Mieter/Benutzer haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Hat der Mieter/Benutzer Unfallflucht begangen oder seine Pflicht gemäß Ziffer 4 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls unbeschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalles hat.
  3. Der Mieter/Benutzer haftet im Übrigen für alle Schäden, die bei nicht vertragsgemäßer Nutzung gemäß oben Ziffern 2 und 3 dieser Bedingungen entstehen.
  4. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

 

11. Versicherungsumfang

Haftpflicht, 100 Mio. Euro,

je geschädigter Person max. 8 Mio. Euro

Teilkasko mit 2.500,- € Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 2.500,- € Selbstbeteiligung

Drei Jahre Führerschein

 

12. Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters/Überlassers, es sei denn, dass die Vertragsparteien nicht Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

 

14. Schriftform

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.